Kinder- und Jugendbehandlung
Für eine schnelle und erfolgreiche Behandlung ist oft der Zeitpunkt entscheidend. Je früher Fehlbildungen oder Fehlstellungen festgestellt werden um so besser. Auch unabhängig von Ihrem Haus-Zahnarzt können Sie Ihre Kinder bei uns in der Praxis vorstellen, um eine unverbindliche Meinung und Beratung einzuholen.
Frühbehandlung
Bereits im Milchzahngebiss können Kieferfehlbildungen auftreten. Oft sind schlechte Angewohnheiten, wie Daumenlutschen oder das zu lange Benutzen eines Schnullers die Ursache und müssen zwingend behandelt werden um spätere Kieferfehlstellungen zu verhindern. Bereits ab 4 Jahren können mit Hilfe einer losen Zahnspange in kurzer Zeit Kieferfehlbildungen korrigiert werden. Die Kosten der Behandlung übernimmt in aller Regel die Krankenkasse.
Wechselgebiss
Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen erfolgen im sogenannten späten Wechselgebiss – das heißt: wenn auch die seitlichen Backenzähne anfangen herauszufallen. Je nach Behandlungsbedarf kommen unterschiedliche Geräte zum Einsatz. Mit Hilfe von individuell angefertigten, losen Zahnspangen kann das Kieferwachstum beeinflusst werden. Zahnkorrekturen hingegen werden klassischerweise mit einer festen Zahnspange durchgeführt. Hierbei kommen metallische oder kaum sichtbare keramische Brackets zum Einsatz.
Seit 2002 wird der Grad der Fehlstellung in das sogenannten KIG-System eingeordnet. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen nur solche Behandlungen wo das Atmen, Sprechen, Beißen und Kauen durch Zahn- und Kieferfehlstellungen beeinträchtigt sind oder werden (Behandlungsgrad 3 bis 5). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Behandlung für die Regelversorgung wobei 20 % (bzw. 10% beim 2. Kind) von Ihnen selbst bezahlt werden müssen. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung bekommen Sie ihren Eigenanteil von den Krankenkassen zurück. Ausservertragliche Leistungen und Mehrkosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Erwachsenenbehandlung
Bis ins hohe Alter können Zahnfehlstellungen korrigiert werden. So kann eine Zahnkorrektur nicht nur ein schönes Lächeln schenken, sondern auch eine prothetische Versorgung erleichtern oder sogar ersetzen. Auch hier kommen Brackets (metallisch oder keramisch) zum Einsatz.
Fast unsichtbar können Zahnkorrekturen Mittels Schienen durchgeführt werden. Reine Zahnkorrekturen werden nach dem 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr unterstützt.
Manche Kieferfehlbildungen können im Kindesalter nicht behandelt werden und müssen im Erwachsenenalter operativ behoben werden. Wir arbeiten in diesen Fällen eng mit der Universitätsklinik Marburg zusammen und begleiten Sie in der notwendigen kieferorthopädischen Vorbehandlung. Bei operativen Korrekturen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den entstehenden Kosten.
34513 Waldeck